Ein Überblick über den Leistungskatalog der Lünstroth Markenberatung: Was dürfen...
Mehr dazuEine Technologie-Marke kann beliebig verlängert werden.
Motronic von Bosch oder Ecotec von Opel: Beispiele für durchgesetzte Technologiemarken im Automotive-Segment.
Technologiemarken sind ideal, um Innovationserfolge langfristig rechtlich abzusichern. Sie sind dank ihrer unbegrenzten Schutzdauer weit über die Patent-Zeiträume hinaus nutzbar.
Die Lünstroth Markenberater entwickeln Technologie-Marken immer dann, wenn es um möglichst weitreichenden internationalen Schutz innovativer Technologien geht.
Gegenüber Produktmarken ergeben sich erhebliche Synergie-Vorteile: Wenn die Technologie beworben werden kann, profitieren alle Produkte und Sortimente, die mit dieser Technologie ausgestattet werden.
Die rechtliche Konstruktion ist allerdings erklärungsaufwendig, wie wir im Rahmen der Diskussionen mit Ingenieuren und Hausjuristen immer wieder feststellen können. Häufig herrscht die Meinung, dass Technologien dem Markenrecht nicht zugänglich seien. Sie sind es doch; allerdings sind einige Rahmenbedingungen ins Kalkül zu ziehen.
Technologie-Marken als Protection Tool im Web
Technologiemarken bieten neben den Vorteilen im klassischen Marketing entscheidende Vorteile im Online-Bereich. Dem Wettbewerber ist es verwehrt, sich auf die Technologiemarken zu beziehen; d.h. der Technologiebegriff wird weltweit für den Hersteller monopolisiert.
So erhalten nicht nur die mit der Technik ausgestatteten Produkte eine Alleinstellung, sondern auch die Unternehmensmarke – falls es eine Dachmarke ist – wird positiv aufgeladen.
Gerade in digitalen Zeiten ist es daher sinnvoll, Technologien markenrechtlich schützen zu lassen. Denn Patente sind in vielen Fällen umgehungsfähig; Marken sind es jedoch nicht – sobald verwechslungsfähige Begriffe seitens der Mitbewerber zum Einsatz kommen, sind Markeninhaber in der überlegenen Position.
Das tun die Markenberater:
Strategie
- Definition des Markenumfangs (Technologien, Produkteigenschaften)
- Definition der Markenführung (Wie wird die Technologiemarke eingesetzt?)
- Welche Länder soll der Roll Out umfassen?
Umsetzung
- Definition rechtlicher Schutz ja oder nein (starke Marke, schutzfähiger Begriff oder Generikum)
- Entwicklung der Technologiemarke
Definition des Einsatzes (verbal und visuell)
Roll Out
- Entwicklung der internen Kommunikation (Mitarbeiter, Sales Companies)
- Entwicklung der externen, werblichen Kommunikation (Key Visuals, Key Tags, Produktbeschreibungen)
Portfolio der Lünstroth Markenberatung
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